Informationen für Patienten.

Die Abgabe eines Rezeptes ist oft mit vielen Fragen verbunden. Wir möchten Ihnen hier einen Kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte geben.

Die Zuzahlung


Die Zuzahlung ist ein Beitrag der Patienten zu den Arzneimittelkosten, der im Auftrag der Krankenkassen durch die Apotheke eingenommen und dann mit der Kasse verrechnet wird. Die Höhe der Zuzahlung ist gesetzlich vorgegeben und orientiert sich im Wesentlichen an dem Preis des Arzneimittels. Die Regel ist einfach: 10 % des Preises (je Packung) zahlt der Patient –
mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Kostet ein Medikament weniger als 5 Euro, so zahlt der Patient den Gesamtpreis.

Es gibt aber Deckelungen für die Zahlungen: Um die Zuzahlungen in ein angemessenes Verhältnis zu den Möglichkeiten jedes Einzelnen zu setzen, muss jeder Patient im Jahr maximal 2 % seines Einkommens für Zuzahlungen aufbringen, chronisch kranke Menschen sogar nur 1 %.

Kinder bis 18 Jahre sowie einige Leistungen für Diabetiker oder schwangere Frauen sind von der Zuzahlung ausgenommen.

Wie bei allen Regeln gibt es auch hier Ausnahmen: Zum Beispiel kann die Krankenkasse auf die Zuzahlung teilweise oder sogar ganz verzichten, insbesondere wenn es sich um ein Arzneimittel handelt, das über einen Rabattvertrag verfügt. Leider ändern sich die entsprechenden Absprachen häufig, so dass Sie als Patient sich bei jeder Verordnung neu orientieren müssen. Wir als Apotheke haben keinen Einfluss darauf.

Befreiungsgrenzen

 

Bestimmte Patientengruppen sind von Zuzahlungen ausgenommen. Häufig kommt es aber in der Praxis vor, dass Eltern für ein Arzneimittel ihres Kindes oder ein Rentner trotz einer Befreiung einen Betrag für das Arzneimittel zahlen müssen. Dies liegt an der sogenannten Festbetragsdifferenz.

 

Krankenkassen legen zusammen mit dem Gesetzgeber fest, wieviel ein bestimmtes Medikament (Dosis, Packungsgröße) die Kasse kosten darf. Ist der durch den Hersteller festgelegte Preis höher als diese Grenze, so muss der Patient diese Differenz bezahlen.

 

Liegt nun ein Hersteller mit seinem Preis über diesem Festbetrag, so muss der Patient diese Differenz, die sogenannte Festbetragsdifferenz, bezahlen. Egal ob Kind, Arbeiter oder befreiter Rentner. Dieser Betrag reicht von einigen Cent bis hin zu über 100 Euro.

 

Zur Reduzierung Ihrer Kosten besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, dass wir in Abstimmung mit Ihrem Arzt ein alternatives Medikament mit geringerer oder keiner Festbetragsdifferenz wählen. Sprechen Sie uns bitte dazu an oder stimmen sich mit Ihrer Krankenkasse entsprechend ab.

Gebrauchsanweisungen

 

Zugegeben: Manchmal ist die Einnahme von Medikamenten oder die Anwendung eines Produktes nicht ganz einfach – und trotz der Beratung in der Apotheke zu Hause alles anders. Daher hier eine Information über hilfreiche Anlaufpunkte, die Ihnen im Alltag vielleicht helfen. Wichtig ist aber, dass Sie wissen: Wir sind jederzeit für Sie da, auch telefonisch.

 

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Patienten-Info Rote Liste

Apotheken-Umschau

Nebenwirkungen

 

Hier können Sie unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen direkt an das Paul-Ehrlich-Institut melden: https://nebenwirkungen.pei.de

 

Das Paul-Ehrlich-Institut ist das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Es prüft und bewertet Nutzen und Risiko biomedizinischer Human-Arzneimittel und immunologischer Tier-Arzneimittel im Rahmen der klinischen Entwicklung, Zulassung und danach.